28.10.2019 - Soest

Effizienter ordern: Der Sammelauftrag im ALSO Online-Shop

Verbindliche, über den Tag verteilt platzierte Bestellungen werden zu einer Lieferung zusammengeführt

ALSO bietet in seinem Online-Shop eines der umfangreichsten Sortimente rund um die Themen IT und Telekommunikation. Um die Warenbeschaffung für die Partner noch einfacher und effizienter zu gestalten, ist auf der ALSO Einkaufsplattform ab sofort die neue Option „Sammelauftrag“ verfügbar. Mit dieser neuen Funktion ist es möglich, über den Tag verteilt verschiedene Produkte verbindlich zu bestellen und die Waren in einer Lieferung an die gleiche Anschrift bündeln zu lassen. Damit können Frachtkosten gespart sowie knappe Waren rechtzeitig gesichert werden.

Der Online-Shop bietet eine ganze Reihe von komfortablen Möglichkeiten für einen effizienten und bequemen Wareneinkauf rund um die Uhr: Dazu gehören unter anderem die Darstellung von Verfügbarkeiten und Einkaufspreisen in Echtzeit, intuitive Suchfunktionen und übersichtliche Produktvergleiche. Und anders als bei klassischen Versandhändlern wie beispielsweise Amazon bietet der flexible Warenkorb die Option, bei der Zusammenführung von Positionen unterschiedliche Kontrakt-Konditionen zu berücksichtigen. Zudem ist der Versand bei einer Online-Order kostengünstiger.

Ab sofort haben die ALSO Reseller jetzt auch die Option, in ihrem Warenkorb einen Sammelauftrag zu aktivieren. Der „Sammelauftrag“ kann im Warenkorb bei jeder Bestellung im ALSO Online-Shop per Mausklick aktiviert werden. Jede einzelne (Teil-)Bestellung ist unverändert direkt nach der Eingabe verbindlich, so dass die bestellte Ware ab diesem Zeitpunkt für den ALSO Partner gebucht ist und nicht mehr anderweitig verkauft werden kann. Täglich spätestens um 16.00 Uhr wird sie automatisch für den Versand ausgelöst. Alle Aufträge, die nach 16.00 Uhr erfasst werden, berücksichtigt der ALSO Versand bei der automatischen Versandfreigabe am nächsten Werktag. Manuell kann die Belieferung natürlich vom Besteller auch schon früher über die Online-Auftragsverfolgung angestoßen werden.