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Bei ALSO wird Umwelt GROSS geschrieben

Wir wollen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen IT leisten. ALSO bietet deshalb alle Dienstleistungen von der Distribution über die Bereitstellung bis hin zum Refurbishment aus einer Hand.

Nachhaltigkeit und gesetzeskonforme Verpackungslösungen sind uns wichtig.
Daher sind wir gemäß § 9 Verpackungsgesetz im Verpackungsregister LUCID registriert.
Unsere Registrierungsnummer lautet: DE2926749467438

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten beteiligen wir uns am Dualen System der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH.

Die aktuelle Teilnahmebestätigung finden Sie hier:

Zur Teilnahmebestätigung

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Der Grüne Punkt sowie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID).


Information zur PPWR (EU-Verordnung 2025/40)

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) tritt stufenweise ab dem 12. August 2026 in Kraft und stellt neue Anforderungen an Verpackungen innerhalb der Europäischen Union.

Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Herstellern und Lieferanten an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Erforderliche Nachweise und EU-Konformitätserklärungen werden von den jeweils verantwortlichen Wirtschaftsakteuren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellt und sukzessive zur Verfügung gestellt.

Sobald uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen, stellen wir diese im erforderlichen Umfang auf Anfrage zur Verfügung.

Hinweis zur Batterie-Rücknahme (BattDG / EU-Batterieverordnung)

Als verantwortungsbewusster Distributor erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) sowie der EU-Batterieverordnung.

Wir sind der zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien angeschlossen.

Damit stellen wir sicher, dass von uns in Verkehr gebrachte Batterien ordnungsgemäß zurückgenommen, behandelt und verwertet werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen wird gegenüber der Stiftung EAR entsprechend nachgewiesen.

Unser Beitrag dient dem Schutz von Umwelt und Ressourcen durch eine fachgerechte Entsorgung und ein effizientes Recycling von Altbatterien.

Melderegisternummer der ALSO Deutschland beim EAR: ➪ 92245970

Die nachfolgenden Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien wurden im Rahmen unserer Beteiligung an einem Rücknahmesystem ermittelt und gemäß den Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) veröffentlicht -> GRS_EfK25 Storage.pdf

Die WEEE-Verordnung ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt.

Mithilfe der WEEE-Verordnung soll Elektroschrott vermieden bzw. verringert werden. Den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten wurde mit der WEEE-Richtlinie umfassende Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung von Altgeräten übertragen.

Betroffen sind alle elektrischen und elektronischen Geräte, bzw. alle Geräte, die Strom benötigen und verbrauchen.

Diese Geräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden:



Verpflichtungen für Unternehmen

Das ElektroG gibt vor, dass Hersteller

  • elektronische Produkte vor dem Verkaufsstart bei der stiftung ear registrieren und eine WEEE-Nummer beantragen. Die WEEE Registrierungsnummer der ALSO Deutschland GmbH lautet: ➪ DE 85557369
  • eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen (= die Garantie soll sicherstellen, dass auch nach einer Insolvenz eines Unternehmens die bereits verkauften Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können)
  • die verkauften Mengen regelmäßig bei der Stiftung EAR melden.
  • eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen.
    Entsorger der ALSO Deutschland GmbH ist die Landbell AG für Rückholsysteme

Hersteller nach dem ElektroG ist jede natürliche oder juristische Person, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte

  • unter eigenem Namen / eigener Marke herstellt und anbietet.
  • herstellen lässt und unter eigenem Namen / eigener Marke anbietet.
  • anderer Hersteller unter eigenem Namen / eigener Marke anbietet bzw. weiterverkauft.
  • aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet (Importeur).
  • mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an Endnutzer in Deutschland anbietet und in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittland niedergelassen ist.

Rechtlicher Hintergrund: REACH

REACH ist eine europäische Verordnung (EG 1907/2006), die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Betroffen davon sind alle Hersteller, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler, die Produkte, die einen besonders besorgniserregenden Stoff (sog. SVHC) enthalten, in der EU auf den Markt bringen. Laut REACH sind Unternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und müssen die Substanzen, die ihre Produkte enthalten, kennen. Abhängig von den enthaltenen Substanzen gelten unterschiedliche Auflagen für die Anmeldung, Zulassung und Information der Produkte. Ziel des Gesetzgebers ist die Gesundheit der Verbraucher und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.

ALSO Deutschland legt großen Wert auf die Einhaltung von REACH bei der Produktion der verkauften Produkte.

Die Erklärungen der einzelnen Hersteller zur Einhaltung der Richtlinie können bei uns angefordert werden.

SCIP Datenbank

Ab dem 05.01.2021 ist jeder Hersteller, Importeur und Händler, der Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % in der EU auf den Markt bringt dazu verpflichtet, diese Informationen an die SCIP Datenbank der ECHA zu übermitteln. Einzelhändler, die Produkte direkt an den Verbraucher liefern, sind nicht von dieser Informationspflicht betroffen.

Rechtlicher Hintergrund: RoHS

RoHS ist eine europäische Richtlinie (2011/65/EU), die am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist und ihren Vorläufer (2002/95/EG) ablöst. RoHS regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es gesundheits- und umweltschändliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Chrom aus elektronischen Produkten zu verbannen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie RoHS-konform sind. Die Einhaltung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU ist Vorrausetzung, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.

Die Einhaltung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU ist Vorrausetzung, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.

ALSO Deutschland legt großen Wert auf die Einhaltung von RoHS. Bei der Fertigung unserer Produktangebote beachten unsere Lieferanten die Bestimmungen von RoHS.

Mit dem Lieferkettengesetz wird in Deutschland erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

ALSO setzt alles daran, mögliche Risiken von Menschenrechts¬verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Dazu führen wir jährlich eine umfassende Umfrage unter unseren Herstellern durch und haben einen Code of Conduct entwickelt, mit dessen Unterzeichnung sie sich zur Einhaltung von Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt und transparenten, verantwortungsvollen Geschäftspraktiken verpflichten.

Hier unsere Grundsatzerklärung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Grundsatzerklärung