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Bei ALSO wird Umwelt GROSS geschrieben

Wir wollen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen IT leisten. ALSO bietet deshalb alle Dienstleistungen von der Distribution über die Bereitstellung bis hin zum Refurbishment aus einer Hand.

Das deutsche Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen.

Am 01. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, wonach sich jeder Hersteller, Importeur oder Onlinehändler, der in Deutschland erstmalig gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, mit seinen Stammdaten und den durch ihn vertriebenen Marken bei der zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen muss!

Die ALSO Deutschland hat sich entsprechend dieser Gesetzgebung bei der LUCID unter der folgenden Nummer registriert: DE2926749467438

Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, sich an einem anerkannten Dualen System zu beteiligen, wenn sie Verkaufsverpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen.

Die ALSO Deutschland GmbH ist an dem Dualen System "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH beteiligt.
Die aktuelle Teilnahmebestätigung finden Sie hier:

Zur Teilnahmebestätigung

Das Batteriegesetz ist zum 01. Dezember 2009 in Deutschland in Kraft getreten und regelt das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“. Ziel des BattG ist die Rücknahmequote von Batterien zu erhöhen, da sie Wertstoffe, aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Batterien in die Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Für diesen Zweck wurde das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) gegründet. Außerdem besteht eine Registrierungspflicht im Register der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR). Jeder Hersteller und Händler, der Batterien und Akkus vertreibt, muss bei der Stiftung EAR registriert sein.

Die Melderegisternummer der ALSO Deutschland beim EAR lautet: ➪ 92245970

Die ALSO Deutschland hat sich verpflichtet, den Vorgaben aus dem Batteriegesetz zu erfüllen. Mit unserer Beteiligung an der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien GRS kommen wir dieser Verpflichtung nach.

Kennzeichnungspflicht

Batterien müssen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Bei kleineren Batterien ist diese Kennzeichnung auf der Verpackung aufzubringen. Der Verbraucher wird so darüber informiert, dass Batterien nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind.

Die WEEE-Verordnung ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt.

Mithilfe der WEEE-Verordnung soll Elektroschrott vermieden bzw. verringert werden. Den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten wurde mit der WEEE-Richtlinie umfassende Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung von Altgeräten übertragen.

Betroffen sind alle elektrischen und elektronischen Geräte, bzw. alle Geräte, die Strom benötigen und verbrauchen.

Diese Geräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden:



Verpflichtungen für Unternehmen

Das ElektroG gibt vor, dass Hersteller

  • elektronische Produkte vor dem Verkaufsstart bei der stiftung ear registrieren und eine WEEE-Nummer beantragen. Die WEEE Registrierungsnummer der ALSO Deutschland GmbH lautet: ➪ DE 85557369
  • eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen (= die Garantie soll sicherstellen, dass auch nach einer Insolvenz eines Unternehmens die bereits verkauften Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können)
  • die verkauften Mengen regelmäßig bei der Stiftung EAR melden.
  • eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen.
    Entsorger der ALSO Deutschland GmbH ist die Landbell AG für Rückholsysteme

Hersteller nach dem ElektroG ist jede natürliche oder juristische Person, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte

  • unter eigenem Namen / eigener Marke herstellt und anbietet.
  • herstellen lässt und unter eigenem Namen / eigener Marke anbietet.
  • anderer Hersteller unter eigenem Namen / eigener Marke anbietet bzw. weiterverkauft.
  • aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet (Importeur).
  • mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an Endnutzer in Deutschland anbietet und in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittland niedergelassen ist.

Rechtlicher Hintergrund: REACH

REACH ist eine europäische Verordnung (EG 1907/2006), die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Betroffen davon sind alle Hersteller, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler, die Produkte, die einen besonders besorgniserregenden Stoff (sog. SVHC) enthalten, in der EU auf den Markt bringen. Laut REACH sind Unternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und müssen die Substanzen, die ihre Produkte enthalten, kennen. Abhängig von den enthaltenen Substanzen gelten unterschiedliche Auflagen für die Anmeldung, Zulassung und Information der Produkte. Ziel des Gesetzgebers ist die Gesundheit der Verbraucher und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.

ALSO Deutschland legt großen Wert auf die Einhaltung von REACH bei der Produktion der verkauften Produkte.

Die Erklärungen der einzelnen Hersteller zur Einhaltung der Richtlinie können bei uns angefordert werden.

SCIP Datenbank

Ab dem 05.01.2021 ist jeder Hersteller, Importeur und Händler, der Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % in der EU auf den Markt bringt dazu verpflichtet, diese Informationen an die SCIP Datenbank der ECHA zu übermitteln. Einzelhändler, die Produkte direkt an den Verbraucher liefern, sind nicht von dieser Informationspflicht betroffen.

Rechtlicher Hintergrund: RoHS

RoHS ist eine europäische Richtlinie (2011/65/EU), die am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist und ihren Vorläufer (2002/95/EG) ablöst. RoHS regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es gesundheits- und umweltschändliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Chrom aus elektronischen Produkten zu verbannen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie RoHS-konform sind. Die Einhaltung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU ist Vorrausetzung, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.

Die Einhaltung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU ist Vorrausetzung, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.

ALSO Deutschland legt großen Wert auf die Einhaltung von RoHS. Bei der Fertigung unserer Produktangebote beachten unsere Lieferanten die Bestimmungen von RoHS.

Mit dem Lieferkettengesetz wird in Deutschland erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

ALSO setzt alles daran, mögliche Risiken von Menschenrechts¬verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Dazu führen wir jährlich eine umfassende Umfrage unter unseren Herstellern durch und haben einen Code of Conduct entwickelt, mit dessen Unterzeichnung sie sich zur Einhaltung von Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt und transparenten, verantwortungsvollen Geschäftspraktiken verpflichten.

Hier unsere Grundsatzerklärung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Grundsatzerklärung