Mutter und Tochter machen Fotos und überprüfen sie mit einer modernen digitalen DSLR-Kamera

Kommunikation & Social Media

Kinderfotos im Netz – das sollten Eltern beachten

Das süße Baby bei den ersten Krabbelversuchen. Die Zweijährige mit nacktem Popo am Strand. Viele Eltern präsentieren solche Bilder voller Stolz im Netz, meist mit allerlei Herzchen von den entzückten Followern kommentiert. Richtig schlau ist dieses „Sharenting“, so der Fachbegriff, allerdings nicht – selbst wenn Mama und Papa solche Posts nur auf privaten Accounts veröffentlichen.

Was man sich bewusst machen sollte:

  • Was einmal in der Cloud bzw. auf fremden Servern landet, kann dort für immer bleiben. Und dann zum Beispiel Leuten in die Hände fallen, die Kinderbilder manipulieren und zur sexuellen Befriedigung missbrauchen. Im schlimmsten Fall nutzen Online-Stalker Posts, die persönliche Daten enthalten, um Kontakt zu den Abgebildeten selbst aufzunehmen.
  • Auch wenn sich nur der Bekanntenkreis für die Bilder interessiert, kann das schiefgehen: zum Beispiel, wenn der fiese Schulhof-Bully in der Timeline seiner Eltern ein peinliches Urlaubsbild seines bevorzugten Opfers entdeckt. Kein Kind will wegen eines Fotos vom üblen Bauchklatscher in den Pool von seiner Peergroup gemobbt werden.
  • Kinder haben wie Erwachsene ein Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung. Gut möglich, dass sie Jahre später ziemlich sauer darüber sind, wenn die Eltern ungefragt Fotos von ihnen ins Netz gestellt haben, die sie als unvorteilhaft empfinden.

Wer unbedingt weiter Bilder seiner Kinder teilen will, sollte deshalb Folgendes beherzigen:

  • Fotos verwenden, auf denen der Nachwuchs nicht sofort zu erkennen ist. Zum Beispiel mit Sonnenbrille auf der Nase, in Rückenansicht oder verpixelt. Aufnahmen in Badehose oder komplett hüllenlos sind ein No-Go.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben. Wer den vollen Namen seines Kindes mit veröffentlicht, riskiert, dass die Fotos über Suchmaschinen zu finden sind. Auch Ortsbestimmungen besser weglassen, damit niemand Bewegungsprofile anlegen kann.
  • Vorher um Erlaubnis bitten. Schon Kinder im Vorschulalter haben meist eine klare Vorstellung davon, wie sie gezeigt werden wollen. Juristisch gesehen ist das unabgesprochene Posten von Bildern spätestens bei 14jährigen tabu. In Deutschland und vielen anderen Ländern sieht man die Einwilligung in eine Veröffentlichung als „geschäftsähnliche Handlung“: Die traut man Jugendlichen durchaus zu, weshalb auch nur sie selbst darüber entscheiden dürfen, ob jemand Fotos von ihnen publiziert.