WEEE und ElektroG

Die WEEE-Verordnung ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

WEEE steht für Waste of Electrical and Electronic Equipment, zu Deutsch Elektro- und Elektronikgerätemüll. Mithilfe der WEEE-Verordnung soll Elektroschrott vermieden bzw. verringert werden. Den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten wurde mit der WEEE-Richtlinie umfassende Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung von Altgeräten übertragen.

WEEE sieht eine Kennzeichnungspflicht vor. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Geräte eindeutig identifizierbar sind. Seit November 2005 sind Unternehmen zudem verpflichtet, ihre Geräte beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu anzumelden. Seit März 2006 müssen Hersteller außerdem monatlich die in Verkehr gebrachte Menge an Elektronik- und Elektrogeräten melden. Darüber hinaus verpflichtet die WEEE-Richtlinie Produzenten zur recyclingfreundlichen Herstellung ihrer Artikel. Auch die Verantwortung für die Abholung und die umweltfreundliche Entsorgung des Elektroschrotts liegt bei den Herstellern.

Die WEEE-Richtlinie sieht eine vom Hausmüll getrennte Entsorgung vor. In Deutschland sind laut ElektroG die Kommunen für das Sammeln von Elektroschrott zuständig. Die Wertstoffhöfe der Kommunen sortieren die abgegebenen Geräte nach fünf verschiedenen Kategorien. Die gesammelten Altgeräte werden von den Herstellern abgeholt und entsorgt.

Die Verpflichtungen aus WEEE und ElektroG werden zum überwiegenden Teil von den Herstellern getragen. Der Fachhandel ist nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die Annahme kann jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Treten Handelsunternehmen als Direktimporteure von nicht EAR-registrierten Geräten auf, können eine Registrierung und eine entsprechende Gebühr fällig werden.

Herausgeber: Europäische Kommission