REACH

REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur “Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals" (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)

Mit dieser neuen EG-Verordnung, die am 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurden den Unternehmen neue Verpflichtungen auferlegt.

Hauptziel der Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch die möglichst umfassende Ermittlung von Risiken, die von chemischen Stoffen ausgehen.

Zu diesem Zweck sieht die Verordnung vor, dass in Zukunft nur noch chemische Stoffe – auch in Erzeugnissen – innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorher bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert oder gemeldet werden müssen.