Bauproduktenverordnung (CPR)

Die Bauproduktenverordnung ist eine Rechtsverordnung der Europäischen Union. Ihr Hauptziel ist es, EU-weit einheitliche Produkt- und Prüfstandards für Bauprodukte zu etablieren. Die Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Produkte und für die Leistungserklärungen der Hersteller.

Die neue EU Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist mit Stichtag 01.07.2017 in Kraft getreten!

Was bedeutet das und welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf unser tägliches Handeln?

Die Bauproduktenverordnung (engl.: Construction Products Regulation) sorgt dafür, dass zuverlässige Informationen über Eigenschaften und Leistungen von in Bauwerken verbauten Produkten (z.B. in Böden, Decken, Wände, sowie auch Kabel und Leitungen) verfügbar sind.

Grundlage hierfür sind einheitliche Regeln zur Prüfung und Klassifizierung dieser Bauprodukte. Jeder, der ein neues Bauprodukt auf den Markt bringen will, muss das Produkt gemäß dieser europaweiten einheitlichen Regel der CPR prüfen, klassifizieren und kennzeichnen.

Bislang fielen Kabel und Leitungen nicht unter die Bauproduktenverordnung. Mit der Einführung des neuen EU-BauPVO hat sich dies mit dem Stichtag 1. Juli 2017 geändert.

Alle Kabel und Leitungen müssen ab diesem Stichtag durch den Hersteller entsprechend der Bauproduktenverordnung mit einem CE-Zertifikat gekennzeichnet sein.

Ein Teil dieser Verordnung behandelt die Leistungserklärung (DOP – Declaration of Performance)

Hier werden die wichtigsten Eigenschaften eines Produkts zusammengefasst.

Mit der neuen EU-Norm „EN 50575“ werden die Eigenschaften (Brandschutzklassen) der Kabel und Leitungen in Europa einheitlich bewertet und beschrieben. Dadurch können Produkte, unabhängig von Produktionsland und Hersteller miteinander verglichen werden.

Zusätzlich beinhaltet die Erklärung Informationen zur Verwendung des Produkts, zum Hersteller und darüber hinaus, ob eine externe Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden wird.

Neue Brandschutzklassen

Die bisherigen Brandklassen für Kabel und Leitungen werden durch sieben neue, gemäß EN 50575, ersetzt.

Mit der EN 50575 werden verschiedene Parameter der Kabel und Leitungen geprüft: Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmemefreisetzung und Tropfenbildung (brennende Tropfen, die zur Brandfortleitung beitragen)

  • Aca - Gilt für nichtbrennbare Produkte wie Kabel und Leitungen mit keramischer Isolierung
  • B1ca - Repräsentiert die höchste Klasse der brennbaren Kabel und Leitungen
  • B2ca - Gelten für Kabel und Leitungen, die zur Flammenausbreitung beitragen können
  • Cca - Gelten für Kabel und Leitungen, die zur Flammenausbreitung beitragen können
  • Dca - Gilt für Kabel und Leitungen mit Brandeigenschaften, die denen von Holz ähneln
  • Eca - Gilt für Kabel und Leitungen, die im Fall kleiner Brände flammhemmende Eigenschaften haben, für die jedoch keine bestimmten Hitze- und Rauchentwicklungseigenschaften ermittelt wurden
  • Fca - Erfüllt nicht Euroklasse Eca

Ausführung in den einzelnen Bundesländern:

Für Deutschland legt jedes Bundesland eigenständig die Zuordnung von Brandklassifizierung zu Gebäudetypen fest.

In der EN 50575 Norm ist auch ein System zur dauerhaften Überwachung der CE Konformität definiert.

Es stehen dem Hersteller 3 mögliche Systeme zur Konformitätsbescheinigung und Überwachung zur Verfügung.

System 1+

Für die Brandschutzklassen Aca, B1ca, B2ca und Cca.

Bei diesem System sind folgende Pflichten geregelt:

Für die benannte Stelle (Notified Body): Typmusterprüfung, regelmäßige Werksauditierung mit Musternahme

Für den Hersteller: Fertigungsüberwachung

System 3

Für die Brandschutzklassen Dca und Eca.

Bei diesem System sind folgende Pflichten geregelt:

Für die benannte Stelle (Notified Body): Typmusterprüfung

Für den Hersteller: Fertigungsüberwachung

System 4 (Selbsterklärung des Herstellers)

Für die Brandschutzklassen Fca.

Bei diesem System sind folgende Pflichten geregelt:

Für die benannte Stelle (Notified Body): Keine

Für den Hersteller: Keine

Was bedeutet das für Sie als Händler?

Alle Kabel und Leitungen, die von den Herstellern vor dem 01.07.2017 ausgeliefert wurden (Erstinverkehrbringung innerhalb der EU) unterliegen nicht der neuen CPR-Norm und können uneingeschränkt verbaut werden.

Bei Auslieferungen ab dem 01.07.2017 müssen Leitungen und Kabel entsprechend zertifiziert und gekennzeichnet sein.

(Da eine Kennzeichnung auf dem Kabel aus Platzgründen nicht sinnhaft ist, ist eine Kennzeichnung auf der Verpackung / Trommel nach der Verordnung ausreichend).

Alle betroffenen Produkte werden durch die SEAMCOM entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet und ausgeliefert.

Die entsprechende Leistungserklärung muss dem Produkt nicht beigefügt werden. Es reicht aus, wenn diese in elektronischer Form auf den jeweiligen Herstellerwebseiten zur Verfügung gestellt werden.