IBM
AGBs für IBM Business Partner

Der Wiederverkäufer sichert zu, dass er:
(1) Der Wiederverkäufer stimmt zu, dass er die IBM Lizenz- und Produktbedingungen dem Endbenutzer zur Verfügung stellt, und zwar in einer Form, die ausreicht, um einen einklagbaren Vertrag im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung zu erhalten (manche Länder fordern zum Beispiel einen gedruckten Vertrag), und zwar bevor der Verkauf abgeschlossen ist.
(2) Wenn der Wiederverkäufer ein berechtigtes Produkt an andere Wiederverkäufer vertreibt, die keinen Vertrag mit IBM zum Vertrieb dieses Produktes haben, stimmt der Wiederverkäufer weiterhin zu, seinen Wiederverkäufer zu verpflichten, die Lizenz- und Produktbedingungen seinen nachfolgenden Wiederverkäufern in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt zur Verfügung zu stellen und diese wiederum zu verpflichten, die Bedingungen dieses Abschnitts in ihren Verträgen mit Endbenutzern und anderen Wiederverkäufern einzuhalten.
(3) IBM und IBM Lieferanten stellen ISS-Produkte dem Wiederverkäufer nur gemäß den Bedingungen des IBM Business Partner-Vertrags und der von IBM bereitgestellten Dokumentation zur Verfügung. Der Wiederverkäufer kann ISS-Produkte nur im Rahmen schriftlicher Verträge mit seinen Endbenutzern schließen, die zugunsten von IBM und IBM Lieferanten, die entweder im Speziellen einzeln benannt oder im Allgemeinen als Lieferanten des Business Partners benannt werden, Eigentumsbestätigungen, Nutzungsbeschränkungen und Ausschlüsse sowie Beschränkungen im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Schäden, Haftung, Handlungen´ und Rechtsmitteln enthalten, die mindestens so günstig für IBM und IBM Lieferanten sind wie die im IBM Business Partner-Vertrag, in dieser Anlage und der zugehörigen Dokumentation. IBM und IBM Lieferanten gelten als beabsichtigte Begünstigte des IBM Business Partner- Vertrags, dieser Anlage, der zugehörigen Dokumentation, der Wiederverkäuferverträge und der Endbenutzerverträge. Wie im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen IBM und dem Business Partner profitiert IBM von den Eigentumsbestätigungen, Nutzungsbeschränkungen sowie Ausschlüssen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Schäden, Haftung, Handlungen und Rechtsmitteln, die in den Endbenutzerverträgen festgelegt sind. Auf angemessene Anforderung von IBM stellt der Wiederverkäufer IBM Kopien dieser Wiederverkäuferverträge und Endbenutzerverträge zur Verfügung, die den Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen des IBM Business Partner-Vertrags unterliegen. Der Wiederverkäufer stimmt zu, dass er nicht berechtigt ist, Zusagen irgendwelcher Art im Namen der IBM zu machen und ihm nur gestattet ist, die Angebotsbedingungen der IBM an Endbenutzer und Wiederverkäufer durchzureichen. Die Bedingungen von IBM Angeboten stehen auf der IBM Internetseite www.ibm.com. Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, irgendwelche Zusagen im Namen von IBM zu machen und darf nur die Angebotsbedingungen der IBM an Endbenutzer durchreichen. Die Bedingungen von IBM Angeboten stellt IBM auf der Internetseite www.ibm.com zur Verfügung, oder sie sind bei dem Wiederverkäufer erhältlich. Der Wiederverkäufer wird seine Endbenutzer zur Zustimmung verpflichten, dass er ihnen gegenüber allein verantwortlich für alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, Verpflichtungen oder Zusagen seinerseits ist und dass ihr alleiniges Rechtsmittel für sämtliche Schadensersatzforderungen resultierend aus seinen Handlungen, Versäumnissen oder Vertragsbruch, unabhängig davon, ob diese im Rahmen des Vertrags, aufgrund unerlaubter Handlungen oder gemäß anderer Rechtsgründe geltend gemacht werden, gegen den Wiederverkäufer und nicht gegen IBM oder IBM Subunternehmer besteht.“
ALSO Deutschland GmbH weißt den Wiederverkäufer ausdrücklich darauf hin, daß:
(1) Für Situationen außer bei Managed Services:
ALSO Deutschland GmbH liefert Ihnen diese Produkte im Rahmen dieses Special Bids unter der ausdrücklichen Bedingung, daß sie nur an den bezugsberechtigten Endbenutzer weiterverkauft und spätestens zum Ende des Special Bid Datums („spätestes Versanddatum“) versandt werden. Sie verpflichten sich, der IBM auf Anforderung Belege dafür bereitzustellen, daß diese Produkte an diesen Endbenutzer nicht später als zum entsprechenden spätesten Versanddatum versandt wurden oder sich weiterhin real in Ihrem Lagerbestand befinden. Sie stimmen zu, keine vertraglichen Verpflichtungen mit Dritten oder anderer Art einzugehen, die diesen Nachweis gegenüber IBM einschränken oder unmöglich machen. Für ein ServicePac stimmt der Business Partner ggf. zu, sicherzustellen, daß der Registrierungsprozess des Endbenutzers innerhalb von 30 Tagen nach dessen Erwerb vom Business Partner abgeschlossen wird, sofern beliebige unter diesem Special Bid erworbene Produkte nicht von diesem Endbenutzer erworben wurden oder werden, oder wurden oder werden nach dem spätesten Versanddatum versandt, müssen Sie uns vor dem Verkauf der Produkte an andere beliebige Parteien benachrichtigen. Verständigen Sie uns nicht oder stellen Sie der IBM die erforderlichen Belege nicht, wie vorstehend beschrieben, bereit, erklären Sie Ihr Einverständnis mit folgenden Regelungen: i) Die IBM ist berechtigt, Ihnen für diese Produkte eine Geldbuße in Höhe von 15 % der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung dieser Geldbuße geltenden unverbindlichen Preisempfehlung der IBM (zu finden unter: http://www-304.ibm.com/jct09002c/partnerworld/mem/pat/systemxCatalog.jsp ) in Rechnung zu stellen; und ii) die IBM ist berechtigt, Sie von der Teilnahme an weiteren Special Bids auszuschließen. Sie stimmen weiterhin zu, dass IBM zur Überprüfung jedes Verkaufs im Zusammenhang mit diesem Special Bid auch an Ihrem Standort berechtigt ist.
(2) Für Managed Services:
ALSO Deutschland GmbH liefert Ihnen diese Produkte im Rahmen dieses Special Bids unter der ausdrücklichen Bedingung, daß Sie diese in Ihrem Eigentum behalten und dafür verwenden, Endbenutzern die Service-Angebote zur Verfügung zu stellen, die Sie beschrieben haben und die der IBM mitgeteilt wurden (‚Managed Services’). Sie stimmen ausdrücklich zu, der IBM auf Anforderung den Nachweis zu erbringen, daß die betroffenen Produkte in Ihrem Eigentum sind und dafür verwendet werden, Managed Services, nicht später als das Servicestartdatum beginnend und mindestens für die von ihnen angegebene Dauer der Service-Periode zur Verfügung zu stellen. Sie stimmen weiterhin zu, keine vertraglichen Verpflichtungen mit Dritten oder anderer Art einzugehen, die diesen Nachweis gegenüber IBM einschränken oder unmöglich machen. Für ein ServicePac wird der Business Partner ggf. den Registrierungsprozess innerhalb von 30 Tagen nach seinem Erwerb abschließen. Wenn Sie die unter diesem Special Bid erworbenen Produkte nicht in Ihrem Eigentum behalten und für den vorstehend genannten Zweck verwenden, stimmen Sie zu, uns vor der Vermarktung zu anderen Bedingungen zu informieren. Unterlassen Sie dies, oder stellen Sie IBM den vorstehend beschriebenen Nachweis nicht zur Verfügung, so bestätigen Sie ausdrücklich i) daß IBM berechtigt ist, ihnen für jedes betroffene Produkt eine Geldbuße in Höhe von 15% der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung dieser Geldbuße geltenden unverbindlichen Preisempfehlung der IBM (zu finden unter: http:// www-304.ibm.com/jct09002c/partnerworld/mem/pat/systemxCatalog.jsp ) in Rechnung zu stellen, und ii) daß IBM Sie von der Teilnahme an zukünftigen Special Bids ausschließen kann. Sie stimmen weiterhin zu, daß IBM zur Überprüfung jedes Verkaufs